17. Dezember 2014
Das Bundesgericht legitimiert mit seinen Urteilen zu den Wahlsystemen in Zug und Zürich die 5-%-Hürden. Die vom Bundesgericht aufgeführten «sachlichen» Gründe sind reine Mutmassungen, die von der Realität widerlegt werden. Die Grundsatzfrage lautet daher: «Darf man massiv in den demokratischen Entscheid eingreifen, nur aufgrund unbewiesener und falscher vager Ängste und Mutmassungen?» Die Piratenpartei Stadt Zürich zählt nun darauf, dass die Bevölkerung sich für fairere Wahlen aussprechen wird. ...
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