8. November 2018
Das Bundesgericht hat seine Rechtssprechung geändert und erlaubt in seinem Urteil [1] zum Geldspielgesetz den Kantonen in nationale Abstimmungen einzugreifen, wenn alle Kantone stark betroffen sind. Auch staatliche Unternehmen könnten nach belieben Abstimmungskampf machen, wenn es ihrem Zweck dienlich sei. Die Piratenpartei ist enttäuscht und besorgt, dass zukünftig der Abstimmungskampf direkt und indirekt immer mehr von Behörden dominiert werden.
Stefan Thöni, Beschwerdeführer und Präsident ...
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