Aufhebung von Wahlkreisen
Im Zeitalter globaler Vernetzung tritt die Vertretung von lokalen Interessen gegenüber der Vertretung von individuellen Wünschen der Menschen in den Hintergrund. Diesem Wandel ist auch beim Wahlsystem Rechnung zu tragen, indem bei Wahlen, wo die Vertreter des gesamten Volkes zu wählen sind, immer nur ein Wahlkreis gebildet wird. Dies ermöglicht es jedem Wähler, unabhängig von seinem Wohnsitz die von ihm bevorzugte Vertretung zu wählen.
Dabei soll das Wahlrecht eine weiterhin eine lokale Vertretung in dem Ausmass ermöglichen, wie dies von den Stimmbürgern gewünscht wird und gleichzeitig eine Monopolisierung der Mandate in städtischen Zentren und bei den grossen Parteien verhindern um eine möglichst grosse Meinungsvielfalt in den Parlamenten zu erreichen. Randbedingung ist, dass der Wahlvorgang für die meisten Wähler nicht wesentlich aufwendiger werden soll.
Dies kann mit der proportionalen Bewertungswahl erreicht werden, wenn den Wählern freigestellt wird, wie viele der potentiell tausenden Kandidaten einer Nationalratswahl sie bewerten und damit wählen möchten. Alle nicht aufgeschriebenen Kandidaten erhalten die schlechtest mögliche Bewertung und damit keine Stimme. Die Parteien können mehrere Wahlvorschläge einreichen, welche als amtlich vorgedruckte Stimmzettel verwendet werden. Auf den Wahlvorschlägen kann nicht nur panaschiert sondern auch die Bewertung der Kandidaten verändert werden.
Wo ein einziger Wahlkreis politisch noch nicht durchsetzbar ist, fordert die Piratenpartei den Doppelproporz nach Pukelsheim. Nur dieser gewährleistet bei historisch verschieden grossen Wahlkreisen, dass Parteien verschiedener Grössen und damit verschiedene Meinungen in den Parlamenten vertreten sind.
Arbiträre Quoren, auch als Sperrklauseln bekannt, lehnt die Piratenpartei ab. Sie führen zu einer Verfälschung der Wahl und bevorzugen grosse Parteien. Zudem sind sie im politischen System der Schweiz mit ihren Konkordanzregierungen unnötig. Wechselnde Mehrheiten zu verschiedenen Sachfragen sind kein Problem, sondern Ausdruck einer überlegten Sachpolitik.
Listenverbindungen sind für den Wähler undurchsichtig und unberechenbar. Sie werden wegen Rechenspielchen zwischen politisch nicht zusammen passenden Parteien eingegangen und sogar mit Geld bezahlt. Deshalb gehören Listenverbindungen zugunsten des doppelten Pukelsheim abgeschafft.
Forderungen:
- Jede Stimme trägt gleich zum Erfolg von Kandidaten bei
- Meinungsvielfalt im Parlament fördern
- Nationalrat wird durch das gesamte Schweizervolk mit der proportionalen Bewertungswahl gewählt
- Keine arbiträren Quoren
- Abschaffung der Listenverbindungen
Fairere Verteilung der Ständeräte
Heute sind im Ständerat gewisse Regionen massiv übervertreten, weil sie historisch in mehrere Kantone aufgeteilt sind. Dadurch haben manche Stimmbürger massiv mehr Gewicht als andere. Es gibt aber keinen Grund mehr, die Ständeräte pro Kanton zu wählen.
Deshalb fordert die Piratenpartei, dass der Ständerat zukünftig in 23 Regionen mit etwa gleich grosser Bevölkerung gewählt wird. Dabei soll die Grösse von 46 Mitglieder unverändert bleiben. Die Wahlkreise sollen zusammenhängend sein und könnten mehrere der aktuellen Bezirke bündeln, wie folgende Karte zeigt:
Forderungen:
- Wahl des Ständerates in Regionen mit etwa gleich grosser Bevölkerung
Fakultatives Referendum für alle wichtigen Entscheide
Heute liegt es zum Teil am Parlament, ob es wichtige Entscheide wie Staatsverträge oder Grossausgaben dem fakultativen Referendum unterstellen will. Die Piratenpartei fordert, dass alle wichtigen Entscheide in der Innen-, Aussen- und Budgetpolitik immer dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Forderungen:
-
- Alle wichtigen Staatsverträge dem fakultativen Referendum unterstellen
- Das Bundesbudget und wichtige Einzelausgaben dem fakultativen Referendum
unterstellen
Grundrechts- und Minderheitenschutz stärken
Die Grundprinzipien und Grundrechte in der Verfassung als bester Schutz unserer Freiheit sollen auch gegenüber dem Rest der Bundesverfassung Vorrang besitzen.
Stellt das Bundesgericht die Grundrechtswidrigkeit einer neuen oder alten Verfassungsbestimmung fest, so soll das Volk entscheiden, ob es dem Grundrecht einen Vorbehalt hinzufügen oder die andere Verfassungsbestimmung abschwächen möchte. Auch für den Fall, dass das Bundesgericht einen Konflikt zwischen Verfassung und Völkerrecht feststellt, soll das Volk entscheiden, ob es die Verfassung ändern oder den Vertrag aufkünden möchte. Auf diese Weise wird für die Stimmbürger transparent, welche Folgen ihr Entscheid mitbringt.
Werden die Grundrechte selbst verändert, so soll das Volk immer zweimal im Abstand von etwa drei Monaten darüber abstimmen um eine möglichst umfassende Debatte über diese fundamentalen Fragen zu ermöglichen und Zufallsentscheide auszuschliessen.
Forderungen:
- Vorrang der Grundrechte vor allen anderen Verfassungsbestimmungen
- Zusätzliche Volksabstimmung bei Konflikten mit Grundrechten oder dem Völkerrecht
- Doppelte Volksabstimmung bei Grundrechtsänderungen
Wiedereinführung der konstruktiven Gesetzesinitiative
Heute wird die konstruktive Verfassungsinitiative missbraucht, um Bauvorschriften, Strafnormen und Mautpreise in die Verfassung zu schreiben. Um dem Einhalt zu gebieten fordert die Piratenpartei die Rückkehr der konstruktiven Gesetzesinitiative. Wir Piraten sind überzeugt, dass das Volk der Abschaffung nur zugestimmt hat, weil eine Lösung der Umsetzungsfrage durch das Parlament nicht absehbar war.
Die neue konstruktive Gesetzesinitiative soll ganz ähnlich ausgestaltet sein, wie heute die konstruktive Verfassungsinitiative. Das Quorum soll etwas niedriger sein und die Notwendigkeit des Ständemehrs entfallen. Zudem soll ein Bundesverfassungsgericht auf Antrag vorab über die Verfassungsmässigkeit entscheiden.
Ein höheres Quorum, eine kürzere Sammelfrist oder gar eine notwendige parlamentarische Zustimmung zur konstruktiven Verfassungsinitiative lehnt die Piratenpartei ab, damit dieses Mittel weiterhin jedem gewichtigen Anliegen dienen kann. Das Parlament soll jedoch weiterhin einen Gegenvorschlag anbieten können.
Forderungen:
-
- Rückkehr der konstruktiven Gesetzesinitiative mit reduziertem Quorum
- Die Schwierigkeit des Zustandekommens einer Volksinitiative soll nicht erhöht werden
- Vorprüfung der Gesetzesinitiative auf Verträglichkeit mit der Verfassung
Erweiterung des Wahl- und Stimmrechts
Wer mitbestimmen darf, wird besser in die Gesellschaft integriert. Auch Einwohner, die nicht eingebürgert sind tragen bereits heute Grosses zu dieser Gesellschaft bei. Deshalb fordert die Piratenpartei, dass das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Ausländer ausgedehnt werden, die schon mindestens drei Jahre in der Schweiz leben.
In der Politik geht es häufig um die Zukunft. Deshalb sollen auch junge Menschen vermehrt mitbestimmen dürfen. Deshalb fordert die Piratenpartei das aktive Stimm- und Wahlrecht für alle Kinder und Jugendlichen ab Geburt. Um Missbrauch vorzubeugen sollen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht nur explizit ins Stimmregister eintragen lassen sondern auch ausschliesslich an der Urne abstimmen.
Die Kinder und Jugendlichen sollen aber auch besser auf ihre Rolle als Aktivbürger vorbereitet werden. Deshalb soll der Staatskundeunterricht auf allen Schulstufen schweizweit ausgebaut werden und Kindern und Jugendlichen nicht dabei nicht nur das Staatswesen, sondern auch die Politik stufengerecht vermittelt werden.v
Zudem sollen auf allen Ebenen Jugendparlamente errichtet und mit interessanten Instrumenten wie Initativerecht und eigener Budgetkompetenz ausgestattet werden.
Forderungen:
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- Stimm- und Wahlrecht für alle Einwohner, die schon länger in der Schweiz leben
- Stimm- und Wahlrecht für Kinder und Jugendliche an der Urne
- Staatskundeunterricht auf allen Schulstufen
- Errichtung von Jugendparlamenten auf allen Ebenen
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