Das BÜPF-Referendum kommt!

Am 22. März 2016 hat ein Aktionsbündnis bestehend aus über einem Dutzend Organisationen und politische Parteien einstimmig beschlossen, gegen das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) das Referendum zu ergreifen. Das BÜPF hat am 18. März die Schlussabstimmung in den Räten passiert und enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen, welche Grundrechte und Freiheitsrechte einschränken. Das BÜPF wird voraussichtlich am 29. März 2016 im Bundesblatt publiziert, womit die Frist für die Unterschriftensammlung beginnt. Sie endet 100 Tage später, am 7. Juli 2016.

Folgende Parteien unterstützen das Referendum und haben sich verpflichtet, eine ihrer Stärke entsprechende Anzahl Unterschriften beizutragen:

  • Alternative Liste
  • Jungfreisinnige Schweiz
  • Junge Grünliberale
  • Junge SVP
  • Juso Schweiz
  • PdA
  • Piratenpartei Schweiz

Dazu kommen folgende Organisationen der Zivilgesellschaft:

  • Digitale Gesellschaft
  • Verein Grundrechte
  • Operation Libero
  • Internet Society Schweiz ISOC-CH
  • Chaos Computer Club Schweiz
  • Stiftung pEp
  • Wilhelm Tux

Eine ganze Reihe von weiteren Parteien, Organisationen und Verbänden haben ohne zahlenmässige Verpflichtung dem Referendumskomitee logistische Dienstleistungen oder Finanzmittel für die erfolgreiche Unterschriftensammlung zugesagt.

Das Referendumskomitee wird im April seine Argumente gegen die Gesetzesrevision im Rahmen einer Medienmitteilung präsentieren. Unverändert sind die wichtigsten Gründe, welche gegen das BÜPF sprechen:

  1. Massive Ausweitung: Der Deliktskatalog und der Geltungsbereich werden stark erweitert, selbst Privatpersonen und Vereine müssen neu Zugang zu ihrem WLAN, Mailserver etc. gewähren.
  2. Unverhältnismässig ist die präventive und anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Daten sämtli-
    cher Einwohnerinnen und Einwohner des Landes. Dies insbesondere, nachdem in letzter Zeit der EuGH und andere Höchstgerichte in Europa verschiedentlich auf die daraus resultierende Grund rechtsverletzung aufmerksam gemacht haben.
  3. Gefährlich ist das Eindringen in fremde Computer, um Staatstrojaner zu installieren. Dies beeinträchtigt die Sicherheit des Systems und stellt die Integrität der Beweise infrage. Dies wiederum stellt die Rechtsstaatlichkeit in Frage.
  4. Masslos ist der Einsatz von Spionagesoftware zudem bereits bei relativ geringen Delikten wie Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung.
  5. Unnötig: Auch ohne Staatstrojaner ist es möglich, verschlüsselte Kommunikation abzuhören: Anbieter von Telefondiensten und Chatsoftware arbeiten auf Gerichtsbeschluss mit den Behörden zusammen.
  6. Ein Schuss ins eigene Bein ist das neue BÜPF, da es naturgemäss nur inländische Anbieter erfassen kann. Diese werden vom BÜPF auch sonst durch zahlreiche kostspielige und ressourcenbeanspruchende Pflichten belastet. Wir behindern mit dem Büpf nur unsere eigenen Schweizer Unternehmen im globalen Wettbewerb.

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