Der Bund hat am 16. August den Einsatz von E-Voting an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt. Vorgängig hat die Bundeskanzlei deswegen eine „Risikobeurteilung“ publiziert, die leider der Kritik nicht standhält. Die Piraten sind deshalb über die Nonchalance der heutigen Bewilligung entsetzt.
In der „Risikobeurteilung Vote électronique der Bundeskanzlei 2023“ [1] werden viele Risiken des E-Votings von der Bundeskanzlei kleingeredet und teilweise nur oberflächlich angekratzt. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das 38-seitige Dokument. So werden mögliche Auswirkungen von Fehlern zwar als hohes Risiko gewertet, diese aber entgegen jahrelanger gegenteiliger Erfahrung als „klein“ eingestuft. Viele Risiken werden aufgrund zweifelhafter oder unvollständiger Informationen bewertet, teilweise werden sie nicht quantifiziert und bei einigen Risiken stehen die Eigeninteressen der Akteure vor einer unabhängigen Bewertung. Es gibt auch Risiken, die unseres Erachtens komplett ignoriert wurden.
Philippe (Pipo) Burger, Vize-Präsident Piratenpartei Schweiz: «Dieses Experiment an unserer Demokratie ist unnötig, teuer und wird das Vertrauen in die Demokratie untergraben.»
Deshalb fordert die Piratenpartei die sofortige Einstellung der E-Voting-Übungen mit unserer Demokratie. Die Bewilligung für die Wahlen 2023 [2] war ein Fehler, der rückgängig gemacht werden muss. Zusammen mit dem Komitee für ein „E-Voting-Moratorium“ wird darum auch eine Neulancierung der Initiative geprüft.
Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz: «Die Multimillionen an Steuergeldern, die mit E-Voting verbraten werden, wären bei anderen Digitalisierungsprojekten viel effizienter und sinnvoller eingesetzt.»
[1] Risikobeurteilung Vote électronique der Bundeskanzlei vom 28.07.2023
[2] https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97361.html
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