Vernehmlassungsantwort Umsetzung Gesichtsverhüllung

In der Vernehmlassung zur Umsetzung des Verhüllungsverbots befürchtet die Piratenpartei die Kriminalisierung von Cosplay – und von Augenklappen!
Jorgo, Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz: „Wollen wir wirklich in einer Welt leben, in der Piraten illegal sind?“
Ferner stellt sich die Frage, ob bei einem Schweizer Brauchtum aus dem 16. Jahrhundert, dem Putsch, aufgrund des Gesetzes Vermummung erlaubt sein wird.
Für Philippe Burger, Vizepräsident der Piratenpartei Schweiz: „Für mich stellen sich einige Fragen. Insbesondere interessiert mich ab welchem Grad an Islamisierung der Schweiz die Burka zum Schweizer Brauchtum gehören wird?“

Unsere Vernehmlassungsantwort:

Die Piratenpartei erachtet es wichtig zum Schutz der Bevölkerung in den geplanten Art. 332a Abs. 2 einen Punkt „h) zum Schutz der Privatsphäre“ einzufügen. Das Recht hierauf ergibt sich unter anderem aus Art. 13 BV, dem Datenschutzgesetz und schlicht dem Recht auf Schutz der Digitalen Unversehrtheit [1].
Des Weiteren muss mit dem Artikel ein vor allem bei jungen Menschen inzwischen etablierte Sub-Kultur Rechnung getragen werden: Cosplay [2]. In der aktuellen Fassung wäre es beispielsweise nicht mehr möglich die Fantasy Basel durchzuführen, eine Messe [3] mit über 45.000 Besuchern. Deshalb fordern wir einen Punkt „i) Cosplay und sonstige der Belustigung dienende Zusammenkünfte“.

Zum Schutz der politischen Rechte der Piratenpartei und deren Mitgliedern, Piraten, muss unbedingt noch ein Punkt „j) Augenklappe“ ergänzt werden, eine Erklärung ergibt sich von selbst.

Abschliessend stellt sich für die Piratenpartei die Frage, ob die Schweizer Tradition aus dem 16. Jahrhundert, der Putsch, schon ausreichend als einheimisches Brauchtum gilt, dass dies von Abs. 2 e) gedeckt ist, oder ob dies einen expliziten Schutz geniessen sollte.

Quellen:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_digitale_Unversehrtheit
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Cosplay
[3] https://www.fantasybasel.ch/

Unterstütze uns!

Du findest gut, was wir machen?Spende über Twint
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.

Zahlungsverbindung:

Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
Postfinance Konto: 60-307660-3
IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
BIC: POFICHBEXXX
Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.

Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch