Zögerliche Verbesserungen beim Initativerecht

Die Piratenpartei begrüsst die Initativen der Staatspolitischen Kommission des Ständerates sowie von Nationalrat Ruedi Lustenberger mit welcher Volksinitativen mit Rückwirkung zukünftig ungültig sein sollen. Co-Präsident Stefan Thöni sagt dazu: «Dass neue Regeln nur für die Zukunft gelten können, ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats.»

Kein Verständnis hat die Piratenpartei dafür, dass die Kommission weitere Ungültigkeitsgründe, speziell den Kerngehalt von Grundrechten und die Verhältnismässigkeit, fallen liess. Die angebliche Unklarheit der Begriffe ist eine billige Ausrede, denn sie stehen bereits Heute in der Verfassung und werden vom Bundesgericht gegenüber kantonalen Gesetzen durchgesetzt.

Zudem fordert die Piratenpartei, dass die Gültigkeit von Initativen zukünftig vom Bundesgericht statt vom Parlament geprüft wird, weil dies eine rechtliche und nicht etwa eine politische Frage ist.

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