Die Piraten haben im Vernehmlassungsverfahren ihre Stellungnahme zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen eingereicht [1].
Die PPS lehnt den Entwurf als Ganzes ab und fordert dessen Streichung.
Grundsätzlich halten wir das geplante Gesetz für eine Symptombekämpfung einer falsch identifizierten Ursache.
Des Weiteren ist zu befürchten, dass der Entwurf zur weiteren Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit, insbesondere das Verbot des öffentlichen Zeigens bestimmter Symbole. Dies könnte eine schleichende Einengung des Meinungsspektrums und eine gesellschaftliche Gewöhnung an Zensur begünstigen. Ein solches Gesetz könnte nicht nur zur Verschiebung des Overton-Fensters führen, sondern auch langfristig die Immunisierung der Gesellschaft gegen extreme Ideologien schwächen. Art. 261bis StGB bietet bereits ausreichende rechtliche Grundlagen und eine zusätzliche Strafnorm ist nicht verhältnismässig.
Darüber hinaus kritisieren wir die Widersprüchlichkeit des erläuternden Berichts, der die Probleme der Vorlage erkennt, aber dennoch ihre Umsetzung befürwortet. Statt auf Verbote und Symptombekämpfung zu setzen, sollte weiterhin Bildung und Prävention im Vordergrund stehen, um extremistische Ideologien zu entkräften. Ein Verbot könne zudem den öffentlichen Diskurs und die Erkennbarkeit extremistischer Strömungen behindern, was langfristig kontraproduktiv ist. Zudem ist die Vorlage ungeeignet, Antisemitismus wirksam zu bekämpfen, da sie sich auf die falschen Ursachen konzentrieren und zentrale problematische Gruppen unberücksichtigt lässt.
Ferner stellen wir die Sinnhaftigkeit des geplanten Gesetzes infrage, da es eine Strafnorm für Fälle einführt, die weder eine Ideologie verbreiten noch eine Person oder Gruppe diskriminieren. Der erläuternde Bericht selbst zeigt die Absurdität auf, indem er eine Lücke schliessen will, die de facto keine relevanten Rechtsverstösse umfasst. Da bereits bestehende Gesetze alle problematischen Fälle abdecken, wäre die neue Regelung nicht nur unnötig, sondern auch juristisch kompliziert, da sie weiterhin klare Abgrenzungen zu bestehenden Bestimmungen erfordern würde. Die PPS fordert daher, den Entwurf in dieser Form nicht weiterzuverfolgen.
Die Stellungnahme im Wortlaut.
[1] https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/74/cons_1
Unterstütze uns!
Du findest gut, was wir machen?
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.
Zahlungsverbindung:
- Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
- Postfinance Konto: 60-307660-3
- IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
- BIC: POFICHBEXXX
- Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.
Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch