Die in der Vernehmlassung geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz [1] führen zu
1. Etablierung von Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
2. Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzipes
Die Piratenpartei empfiehlt deshalb in ihrer Stellungnahme eine entschiedene Ablehnung dieser Vorhaben.
Echtzeit-Gesichtserkennung
Nur aus Bequemlichkeitsgründen sollen Privatunternehmen wie Flughafenbetreiber und Airlines biometrische Gesichtserkennung nutzen dürfen (Art. 107c). Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht. Da es sich bei biometrischen Gesichtsdaten um besonders schützenswerte Personendaten handelt, ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund eine gesetzliche Grundlage für den Zugriff von Privatunternehmen auf diese schaffen will.
Weiter ist dies auch abzulehnen, da solche Daten ein besonders attraktives Ziel für Hacker darstellen. Schon allein, um sich eine E-ID ausstellen zu lassen, die der Bund plant. Die alltäglichen Leaks und Hacks sollten Warnung genug sein, sowohl diese besonders schützenswerten Daten nicht einem Hackingrisiko auszusetzen, als auch das Vertrauen in die geplante E-ID nicht zu erschüttern. Es wäre nur eine Frage der Zeit, bis massenhaft gefälschte E-IDs auftauchen.
Ebenfalls äusserst bedenklich ist, dass Menschen an Flughäfen immer mehr bereit sind, solche Eingriffe zu akzeptieren, um angebliche Sicherheit oder Komfort zu erhalten. Dieser Umstand, der als „Flughafeneffekt“ bezeichnet werden kann, zeigte sich bereits bei den „freiwilligen“ Nacktscannern oder den „freiwilligen“ Gesichtsscannern bei der Passkontrolle [3].
Dieses Nudging führt dazu, dass von einer echten Freiwilligkeit keine Rede sein kann. Stattdessen gewöhnen sich Menschen an die Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – eine Entwicklung, die grundsätzlich abzulehnen ist.
Philippe Burger, Vizepräsident Piratenpartei: «Einige akzeptieren aus Bequemlichkeit Echtzeit-Gesichtserkennung, doch Studien zeigen, dass Fluggäste invasive Überwachungsmassnahmen an Flughäfen nur unfreiwillig tolerieren. Wir müssen uns als freiheitliche Informationsgesellschaft entschieden gegen die schleichende Gewöhnung an KI-gestützte, biometrische Massenüberwachung wehren.»
Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzipes
Die geplante Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips im Luftfahrtgesetz (Art. 107d) ist entschieden abzulehnen, da sie Transparenz und Kontrolle staatlicher Behörden massiv beeinträchtigen würde. Berichte und Dokumente von zentraler Bedeutung, etwa zu Audits, Inspektionen oder Vorfällen, sollen künftig nicht mehr öffentlich zugänglich sein, sondern durch lückenhafte, gefilterte Informationen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) ersetzt werden. Dies untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen, schwächt die wirksame Kontrolle der Behörden und behindert die demokratische Mitwirkung. Bereits bestehende Ausnahmen im Öffentlichkeitsgesetz bieten ausreichenden Schutz sensibler Informationen, während das Öffentlichkeitsprinzip essenziell für die Informationsfreiheit, die Medienfreiheit und die Modernisierung der Verwaltung bleibt. Die vorgeschlagene Regelung würde keinen dieser positiven Effekte erreichen und birgt das Risiko intransparenter Absprachen sowie eines Vertrauensverlusts in die Aufsichtsbehörden.
Jorgo Ananiadis, Präsident Piratenpartei: «Das Öffentlichkeitsprinzip ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine Einschränkung gefährdet nicht nur die Transparenz der Behörden, sondern auch das Vertrauen in staatliche Institutionen.»
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Quellen:
[1] https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/69/cons_1
[2] https://kattascha.de/nacktscanner-dann-bekommen-sie-eben-das-volle-programm/
[3] https://www.republik.ch/2022/07/18/ctrl-alt-r-gefangen-in-der-schleuse
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