Im EMBAG (Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben) hat der Bund die Grundlagen gelegt, um Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichen Interesse zu fördern (Art. 17) [1]. Die Piratenpartei sieht den Vorschlag der Bundeskanzlei grundsätzlich auf einem guten Wege, hat jedoch auch deutliches Verbesserungspotential identifiziert und im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens [2] eine Stellungnahme [3] eingereicht.
Insbesondere kritisieren wir folgende Punkte und regen entsprechende Verbesserungen an.
1. Zu restriktive Förderungsvoraussetzungen
2. Einreichung von Gesuchen ein Mal im Jahr widerspricht der rasanten Entwicklung in IT und Gesellschaft
3. Zusammensetzung der Fachjury „fachlich“ nicht nachvollziehbar
4. Kontinuierliche Offenlegung des Quellcodes und unter FLOSS-Lizenz
1. Zu restriktive Förderungsvoraussetzungen
Die in Art. 2 genannten Förderungsvoraussetzungen sind durch die Verknüpfung von Bedingungen viel zu eng gefasst. Durch diese Einschränkung werden viele gute Projekte nicht förderungsfähig sein. Die Verordnung fordert leider, dass nur Projekte, welche die Erfüllung von Behördenaufgaben unterstützen, in Betracht gezogen werden dürfen. Dies bedeutet direkt, dass solche mit „nur“ zivilgesellschaftlichem Nutzen nicht förderungsfähig sind. Da das EMBAG eine solche Einschränkung nicht vorsieht, sollte diese Restriktion gestrichen werden, sodass nur ein Teil der fünf Grundvoraussetzungen erfüllt sein muss.
Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei: „Wir müssen in der Schweiz endlich die digitale Souveränität zurückgewinnen. Das EMBAG erlaubt mehr als in diesem Verordnungsentwurf vorgeschlagen. Nutzen wir jetzt diese Chance für unsere Wirtschaft und die Bürger und geben auch Projekten mit grossem gesellschaftlichen Nutzen bessere Voraussetzungen.“
2. Jährliche Einreichung von Gesuchen widerspricht der rasanten Entwicklung in IT und Gesellschaft
Art. 5 der Verordnung sieht nur eine Einreichung der Gesuche jährlich bis zum 31. Oktober vor. Dies ist nicht mit der rasanten Entwicklung von Technologie, IT und auch in Politik und Gesellschaft vereinbar. Wir schlagen deshalb eine vierteljährliche Einreichung und Beurteilung vor.
3. Zusammensetzung der Fachjury „fachlich“ nicht nachvollziehbar
Art. 9 fordert, dass mindestens drei Fachpersonen aus den Departementen und höchstens fünf „externe“ in der Fachjury vertreten sein sollen. Die Beurteilung sollte grundsätzlich durch die am besten geeigneten Personen stattfinden und Departemente, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angemessen vertreten sein sollten.
4. Kontinuierliche Offenlegung des Quellcodes und unter FLOSS-Lizenz
Die Förderung sollte unter der Prämisse „public money, public code“ stattfinden und die Entwicklung der geförderten Projekte sollte über eine öffentliche Versionsverwaltung zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise ist auch eine öffentliche Kontrolle am einfachsten möglich und nur so entwickelt sich bereits im Laufe der Entwicklung eine Community.
Quellen:
[1] https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2023/682/de#art_17
[2] https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/27/cons_1
[3] https://www.piratenpartei.ch/wp-content/uploads/sites/2/2024/07/20240716-Vernehmlassung-Anschubfinanzierung-von-Digitalisierungsprojekten.pdf
Unterstütze uns!
Du findest gut, was wir machen?
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.
Zahlungsverbindung:
- Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
- Postfinance Konto: 60-307660-3
- IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
- BIC: POFICHBEXXX
- Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.
Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch