E-ID – Ständerat letzte Station vor dem zweiten Referendum?

Bundeshaus in Bern

Im zweiten Anlauf für eine E-ID liegt der Ball nun bei der Rechtskommission des Ständerates.
Auch wenn der Nationalrat bei der Vorlage kleine Verbesserungen vorgenommen hat, fällt die aktuelle Version der Vorlage aus Sicht der Partei der Informationsgesellschaft durch. Noch kann der Ständerat durch einfache Anpassungen die Vorlage verbessern und ein drohendes Referendum abwenden [1].

Die Technologiefolgenabschätzung zeigt noch gewichtige Kritikpunkte auf:
1. Das Online-Ausstellungsverfahren: Das Online-Ausstellungsverfahren kann nicht sicher ausgestaltet und umgesetzt werden. Es ermöglicht deshalb Missbrauch und Betrug.
2. Zugriff auf alle unsere Daten durch Unternehmen – die vorgesehene freiwillige Einschränkung ist Makulatur und der geplante Pranger ein Zeichen der Hilflosigkeit.

Zusätzlich zu erwähnen ist, dass die Ausschreibung für das Online-Ausstellungsverfahren momentan unter strengster Geheimhaltung läuft.

Begründungen

1. Online-Ausstellungsverfahren

Das Online-Ausstellungsverfahren kann nicht sicher ausgestaltet und umgesetzt werden. Es ermöglicht deshalb Missbrauch und Betrug. Solche Verfahren sind unsicherer als eine persönliche, physische Identitätskontrolle. Deshalb wird nach aktuellen Vorgaben eine solche E-ID nicht die notwendige Vertrauensstufe erreichen, die für ein Patientendossier benötigt wird. Weiter werden beim Online-Ausstellungsverfahren von jedem Bürger biometrische Daten gesammelt und für viele Jahre gespeichert.
Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei: „Unser Vertrauen in eine E-ID wird nicht grösser, wenn unnötig hochsensible Daten von uns gesammelt werden. Was ist denn eigentlich das Ziel dieser Datensammelwut gewisser Behörden?“

Die Ausschreibung für den Online-Ausstellungsprozess läuft, die Unterlagen dazu aber sind streng geheim und werden unter Verschluss gehalten. Auf eine parlamentarische Anfrage „E-ID. Wieso dürfen sich Volk, Journalisten und Parlamentarier nicht ausreichend informieren?“ von NR Lukas Reimann lautete die lapidare Antwort, „namentlich interessierten Parlamentarierinnen und Parlamentariern  nach Abschluss des Verfahrens vor Ort einen Einblick in die Unterlagen zu gewähren.“ [2]

Es ist zu befürchten, dass erst nach der Schlussabstimmung im Parlament Einsicht genommen werden kann. Und nur durch Parlamentarier, nicht durch Journalisten oder gar IT-Experten. Beim Ausstellungsverfahren werden von jedem Nutzer hochsensible biometrische Daten erfasst. Dabei ist das Missbrauchspotential enorm. Aus diesen Gründen ist es für die Schweiz wichtig, wenigstens die Ausschreibungsunterlagen überprüfen zu können. Deshalb befindet sich die Piratenpartei nach einem Öffentlichkeitsgesuch in einem Schlichtungsverfahren, welche wohl durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht gezogen werden muss.

2. Zugriff durch Unternehmen

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen auf alle Daten der E-ID zugreifen dürfen – eine vorgesehene Einschränkung ist dabei Makulatur. Heute ist es eine grosse Ausnahme, dass Personen sich gegenüber Unternehmen ausweisen müssen. Mit der E-ID wird eine Identifikation aber alltäglich. Der Nutzen dabei liegt ausschliesslich bei multinationalen Datensammlern und letztlich auch Hackern. Herr und Frau Schweizer haben dabei nur Nachteile.

Philippe Burger, Vizepräsident der Piratenpartei Schweiz: „Die geplante E-ID könnte als zentraler Baustein genutzt werden, um die Totalüberwachung unseres Alltags auszubauen. Mit den biometrischen Daten im Ausstellungsprozess für unsere analoge Welt, mit der E-ID selbst in der digitalen Welt.“

Weitere Detailinformationen finden Sie in unserer Stellungnahme als Experten in der Rechtskommission des Nationalrats [3].

Quellen:
[1] https://www.parlament.ch/centers/documents/de/kommissionssitzungen-quartal.pdf
[2] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20241001
[3] https://www.piratenpartei.ch/2024/01/22/teilnahme-anhoerung-rechtskommission-nr-zur-e-id/

Unterstütze uns!

Du findest gut, was wir machen?Spende über Twint
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.

Zahlungsverbindung:

Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
Postfinance Konto: 60-307660-3
IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
BIC: POFICHBEXXX
Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.

Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch