Kritische Vernehmlassungsantwort der Piraten zur geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bezüglich Cannabisarzneimitteln

Die Piratenpartei hat ihre Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) heute fristgerecht eingereicht. Hier die Zusammenfassung:


Wir begrüssen die vorliegende Gesetzesänderung zwar, finden sie aber bezüglich der Liberalisierung noch völlig ungenügend und bezüglich Datenschutz nicht akzeptabel.

Die Kriminalisierung von Suchtmitteln ist eine unnötige Einschränkung der freien Lebensgestaltung. Sie verursacht zudem hohe Kosten in Strafverfolgung und Strafvollzug, behindert eine wirksame präventive Sozialarbeit und verhindert Konsumentenschutz. Drogen sollen abgestuft nach Gesundheitsrisiken in geschütztem Rahmen verfügbar gemacht werden. Durch die Legalisierung kann der Staat Einfluss auf die Qualitätsstandards in der Produktion nehmen und somit viele medizinische Risiken minimieren. Durch eine weitreichende Legalisierung und damit das Ermöglichen eines fairen Marktpreises wird der Beschaffungskriminalität wie Diebstahl, Raub aber auch Dealen sowie dem Schwarzmarkt die Grundlages entzogen. Ferner werden durch die Besteuerung im staatlich geregelten Verkauf signifikante Einnahmen generiert. Flankierend zu einer Legalisierung muss die Suchtmittelprävention intensiviert und der Jugendschutz sichergestellt werden.

Die Piraten fordern die komplette Streichung von Cannabis aus der Liste des Totalverbots oder als kurzfristiger Zwischenschritt zumindest eine neue Klassifizierung. Eine Klassifizierung auf derselben Stufe wie Opiate ist unsinnig und kostentreibend. Höchstens eine Einstufung wie andere pflanzliche Hilfsmittel wäre akzeptabel. Eine ärztliche Verschreibung für Cannabis ist unsinnig, teuer und widerspricht der nachgewiesenen Wirksamkeit. Eine Beaufsichtigung durch Swissmedic ist insofern auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen und überflüssig.

Die Gesetzesänderung greift also deutlich zu kurz und es wird wohl nur ein kleiner Teil vermögender Patient*innen davon profitieren. Die Piraten fordern komplette Straffreiheit für alle Konsumenten sowie die Möglichkeit zum Eigenanbau und Selbstversorgung.

Art. 3f Die Piraten unterstützen die Streichung

Art. 8 Abs. 1d Die Piraten fordern eine ersatzlose Streichung. Insofern entfallen auch die weiteren Änderungen der Abs. 5 und 6.

Art. 18e4 Die Piraten fordern keine Übernahme des alten Art. 3f

Art. 18f Die Piraten fordern keine Ausweitung der Personendaten-Bearbeitung.

Art. 20 Abs. 1 Die Piraten fordern eine Reduktion respektive Aufhebung der Strafandrohungen


Kleine Anekdoten am Rande:

  • Obschon sich die Piratenpartei bekanntlich bei der Cannabis-Legalisierung (siehe unsere Petition) und der Suchtmittel-Politik in der Schweiz bereits mehrmals eingebracht hat, wurden wir zur dieser Vernehmlassung wiederum nicht offiziell eingeladen. Dies haben wir reklamiert und dennoch teilgenommen.
  • Die Bundesämter verlangen regelmässig für die Stellungnahmen proprietäre Dateiformate zu verwenden (Word der Firma Microsoft). Auch hier reklamieren wir regelmässig, da es doch heute zahlreiche offene und freie Formate gibt.
  • Das vom BAG vorliegende Word-Formular kann mit freier Software NICHT richtig ausgefüllt werden.
  • Das BAG veröffentlicht kaum leserliche und elektronisch verwertbare PDF Dokumente, fordert aber umgekehrt brauchbare Dokumente im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3).
  • Das BAG bettet in ihren PDF-Dokumenten ungültige Email-Adressen ein, siehe untenstehendes Bild

BAG-Begleitschreiben: Aus „bag“ wird „baq“, aus „gever“ wird „qever“


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