Aktueller Entwurf des Datenschutzgesetzes ist abzulehnen

Die Piratenpartei Schweiz kritisiert den aktuellsten Entwurf des Datenschutzgesetzes vom 16.08.2019 und lehnt ihn ab.

Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden wiederholt und eklatant ausgehölt und an Konzerne verkauft, um deren Geschäftmodelle zu erweitern und zu stabilisieren, statt diese im Sinne aller zu beschränken. Zusätzlich fehlt eine Pflicht zur Verschlüsselung der Daten zur Erhöhung der Sicherheit. Dass diese Sicherheit aber dringend nötig ist, zeigen die regelmässigen Angriffe auf die IT-Infrastruktur verschiedener Firmen oder Einzelpersonen wie Politikerinnen und Politiker, Kreditkartenunternehmen, Krankenkassen, Facebook, Ebay und viele weitere.

Die Piratenpartei fordert die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten sowie die bedingungslose Herausgabe aller personenrelevanten Daten für Betroffene ohne Einschränkungen.

Darüber hinaus fordert die Piratenpartei die Einführung des «digitalen Todes» beim Ableben einer Person. Alle Daten der verstorbenen Person müssen in die Erbmasse übergehen.

Eine Veröffentlichung von Sozialhilfemassnahmen oder gewerkschaftliche Tätigkeiten verletzt das Recht auf Privatsphäre und kann sicher nicht als Teil von einem öffentlichen Interesse stehen. Der Zugang für Versicherungen, Firmen und andere Institute zu solch sensiblen und privaten Daten schaffen eine Randgruppe der Gesellschaft und ist eine drastische Verletzung der Privatsphäre. Gerade bei exponierten Gruppen wie Arbeitslosen 50+ führt dies zu einer noch grösseren Stigmatisierung, an dessen Ende die Betroffenen nur verlieren. Eine öffentliche Diffamierung muss verhindert werden! Wenn Gewerkschaftsangehörige öffentlich bloss gestellt werden, verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sehr wichtige Stütze zur Sicherung ihrer Arbeitsbedingungen. Die Folgen sind die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von jedem einzelnen.

Die Haftungsbegrenzung auf Führungspersonen eines Unternehmen bei Verletzung des Datenschutzgesetzes gibt den Firmen einen Freipass, ihre rücksichtslosen Datenstrategien weiter auszubauen. Wenn Firmen nicht bestraft werden für die Verletzung der Gesetze, werden geschäftlich rücksichtslose Strategien und deren rechtliche Strafbarkeit auf einzelne Personen beschränkt, die man austauscht ohne etwas zu korrigieren zu müssen. Die Bussenobergrenze von CHF 250’000 muss aufgehoben werden und eine prozentuale Bindung von 5 % des letztjährigen Umsatzes als Strafmass definert werden. Die aktuelle Obergrenze ist eine lächerlich kleine Summe im Vergleich zu den Umsätzen der Unternehmen (Beispiel Alphabet/Google 136 Milliarden Dollar Jahresumsatz im Jahr 2018, Facebook 55.8 Milliarden Dollar). Die maximale Strafsumme wird solche Firmengiganten und marktbeherrschenden Unternehmen NIE dazu bewegen, ihr Handeln zu korrigieren.

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