Grundzüge
Der Piratenpartei ist bei der Weiterentwicklung der Sozialhilfe und -politik die ganzheitliche Sicht ein zentrales Anliegen. Die Sozialhilfe soll weiterhin eine Hilfe in Notlagen sein, ohne dass darin Versicherungsprinzipien, Leistungskriterien oder eine zu stark sanktionsbehaftete Mitwirkungspflicht angewendet werden. Die Piratenpartei anerkennt einerseits, dass die Instrumente der sozialen Sicherung historisch gewachsen sind. Andererseits unterstützt die Piratenpartei Vorschläge zur Vereinfachung des Systems der sozialen Sicherung. Vor diesem Hintergrund hält die Piratenpartei weiterhin an der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens fest.
Die Piratenpartei fordert:
- Existenzsicherung und Sicherstellung von Partizipationschancen am sozialen Leben
- Schweizweite Harmonisierung der Spielregeln und Gesamtsicht wahren
- Qualitätssicherung: Professionalisierung der Sozialhilfe
Im Detail:
Sozialhilfe
- Existenzsicherung und Sicherstellung von Partizipationschancen am sozialen Leben:
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Sozialhilfe weiterhin ein leistungsunabhängiges, rein an der finanziellen und persönlichen Notlage von Menschen orientiertes Instrument bleibt, und zwar unter der Einhaltung der SKOS Richtlinien zur existenziellen Sicherung zur Garantie einer Partizipationschance am sozialen Leben. Sie spricht sich infolge dessen dezidiert gegen eine Kürzung des Grundbedarfs aus. Einsparungen bei diesem Posten kommen die Gemeinschaft auf lange Sicht teuer zu stehen. In diesem Zusammenhang ist es der Piratenpartei ein Anliegen, den legitimen Anspruch von in finanzieller oder sonstiger Not geratenen Menschen in der Gesamtbevölkerung besser zu verankern und die Solidarität zu stärken. - Schweizweite Harmonisierung der Spielregeln und Gesamtsicht wahren:
Die Spielregeln für finanzielle Unterstützung sollen schweizweit harmonisiert werden. Zur Gesamtsicht gehören weitere Instrumente der sozialen Sicherheit wie die individuelle Prämienverbilligung. Auch diesbezüglich ist eine schweizweite Harmonisierung anzustreben. Krankenkassenprämien stellen heute die zweithäufigste Verschuldungsquelle dar. Die Harmonisierung tangiert weitere Punkte, zum Beispiel die Spielregeln zur Rückzahlungspflicht der Sozialhilfe. Alles in allem soll es für den Umfang der erhaltenen Leistungen keine Rolle spielen, wo in der Schweiz um Sozialhilfe ersucht wird. Zuträglich ist dem die Professionalisierung der Sozialhilfe, namentlich hinsichtlich der Verfügbarkeit von Bezugspersonen.
Ausserdem:
- Prinzipien der Ausgestaltung:
Anstelle eines auf Sanktion kalibriertes System soll auf ein Anreizsystem für Integrationsbemühungen gesetzt werden, bei dem Bemühungen belohnt werden. In diesem Zusammenhang lehnt die Piratenpartei Ideen ab, die sich vom Ursprungsgedanken der Sozialhilfe entfernen; so etwa eine verstärkte Anwendung des Versicherungsprinzips als Abhängigkeit des Leistungsumfangs von Kriterien wie der Anzahl Beitragsjahren.
- Diskretion gewährleisten, Auszahlung Familienzulagen via Unternehmen:
Aktuell wird die Familienzulage über den Arbeitgebenden ausbezahlt. Die Piratenpartei fordert, dass der Datenschutz auch in diesem Bereich gewährleistet wird und die Auszahlung der Familienzulage nicht mehr über den Arbeitgebenden, sondern direkt an die Mütter oder Väter ausbezahlt wird. Personendetails der Familienangehörigen haben bei den Arbeitgebenden nichts zu suchen. - Qualitätssicherung – Professionalisierung der Sozialhilfe:
Mitarbeitende der Sozialämter müssen zwingend den FH Sozialarbeiterin oder FH Sozialarbeiter vorweisen. Die SKOS Richtlinien sollten für Gemeinden und Kantone zwingend anwendbar sein. Ein Austritt aus der SKOS soll aus Sicht der Piratenpartei Schweiz weder für Gemeinden noch für Kantone möglich sein. Die Kürzungen im Grundbedarf sind in diesem Sinne rückgängig zu machen. Damit Willkür in der Bearbeitung von Anträgen unterbunden wird, sollen kantonale Prüforgane geschaffen werden, welche regelmässig stichprobenartig die Bearbeitung der Gesuche überprüfen. Ein wissenschaftliches Begleitprojekt in Winterthur hat belegt, dass sich ein Ausbau der Sozialarbeiter/ eine Aufstockung des Personals Einsparungen erzielt und den Betroffenen gut hilft, um inw Arbeitsleben - Datenschutz:
Wer Sozialhilfe empfängt, soll bei seinem Recht auf Privatsphäre und bezüglich des Grundrechtskatalogs keinerlei Einschränkungen erfahren. Namentlich beim interinstitutionellen Datenaustausch besteht Zustimmungspflicht des Leistungsempfängers. Ein ungehemmter Datenaustausch zwischen Stellen soll unterbunden oder unter der Voraussetzung der expliziten Zustimmung erfolgen. - Ergänzungsleistungen zur AHV:
Obwohl Ergänzungsleistungen thematisch zur Auseinandersetzung mit der Vorsorge gehören, sollen Überlegungen zu den Ergänzungsleistungen auch hier Eingang finden. Denn: Altersarmut wird auch in der Schweiz von gewissen Faktoren begünstigt. 1. Von der Situation am Arbeitsmarkt. Initiativen wie ein verstärkter Arbeitnehmerschutz 50+ müssen sicher ernst genommen werden, allerdings ist darauf zu achten, dass eine solche Verbesserung auf Arbeitgeber nicht eher abschreckend wirkt. Im Bereich Ergänzungsleistungen wollten die Räte von einer strikten Rentenregelung statt der Möglichkeit auf Kapitalauszahlung nichts wissen. Insofern hält die Piratenpartei eine Kürzung der EL infolge vorgängiger Kapitalauszahlung nicht für sinnvoll. Es ist belegt, dass diesbezüglich vor allem Menschen in schlecht bezahlten Branchen bestraft werden, da sie in der 2.Säule nur bescheidene Mittel äufnen können. Bei einer solchen Handhabung ist eine Anpassung der AHV Rente nach oben zu diskutieren.
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung war in der jüngeren Vergangenheit vor allem als Sorgenkind bekannt und wurde zum Gegenstand von Sparübungen. Der Radius Begünstigter hat abgenommen. Gesamtsicht wahren bedeutet hier auch das Bewusstsein darum, dass Menschen rein durch das Anziehen der Stellschrauben nicht mehr zu den Begünstigten gehören und stattdessen im Pool Sozialhilfe anzutreffen sind. Für eine starke IV und deren zielführende und zweckmässige Ausgestaltung fordern wir:
- Vereinfachte, optimale Zusammenarbeit von Institutionen:
Heute sind die unterschiedlichsten Institutionen bei einer Arbeitsunfähigkeit involviert; die Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen, die IV, die SUVA. Die Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen sowie die SUVA handhaben zwar eine Anmeldung bei der IV, aber die Abklärungen bis zur IV-Verfügung kann bis zu zwei Jahren dauern. Eine für die Antragstellenden unzumutbare Unsicherheit. Es darf auch nicht sein, dass die Vertrauensärzte von der Institution frei gewählt werden dürfen, da hier die Gefahr eines wirtschaftlichen Interessenskonflikts besteht. Es soll ein Pool von Fachärzten bestehen und das Zufallsprinzip entscheiden, wer die Gutachten erstellt.
- Verbindliches Handeln und Qualitätssicherung IV:
Die Versicherung kann einmal begutachten lassen und muss bei positivem Resultat zunächst bezahlen, auch wenn sie weitere Gutachten einholen will. Aberkennung oder Beendigung von Leistungen ist nur möglich, wenn mindestens zwei Gutachter die dafür notwendigen Tatsachen übereinstimmend feststellen und zudem für jedes gegenläufige Gutachten mindestens 3 zustimmende Gutachten vorhanden sind. Ist der Entscheid nicht innert 60 Tagen nach dem Antrag beschieden, so muss die beantragte Leistung bis zum Entscheid erstmal erbracht werden. Hat ein Gericht den negativen Entscheid einmal aufgehoben, so muss die Leistung bis zur Rechtskraft des neuen Entscheids erbracht werden. - Mitwirkungspflicht zuständige Stellen/ IV-Verantwortlicher:
Mitwirkungspflicht der zuständigen Stellen/ IV-Verantwortlichen: Verpflichtung auf Roundtables mit allen iInvolvierten Institutionen. Qualitätssicherung der Triage und Unterstützungsleistungen für Bezugsberechtigte (Verpflichtung aller beteiligter Akteure zur Mitwirkungspflicht).
Politische Forderungen und Unterstützung entsprechender Initiativen
- Die Piratenpartei unterstützt Bestrebungen in Richtung Verbindlichkeit aller zur Einhaltung der SKOS-Richtlinien
- Die Piratenpartei unterstützt die Initiative Prämienverbilligung
- Glättung der Sparsätze im BVG nach Altersgruppen
- Arbeitslosenkasse für Selbständigerwerbende
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