Piratenpartei äussert sich zu Ausführungsbestimmungen zur Überwachung im ATSV

Die Piratenpartei Schweiz nimmt an der Vernehmlassung zur «Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) – Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten (Observation)» teil.

Die Piratenpartei Schweiz fügt an, dass der Zeitraum für diese Vernehmlassung suboptimal für die Willensbildung der ganzen Bevölkerung in der langen Abstimmungsphase mit dem Referendum der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung in Sozialversicherungen bis und mit den 25. November 2019, gewählt war. Ein Teil der Argumentationen der Befürworter-Komitees fussten somit auf Mutmassungen und Annahmen, welche erst nach der jetzigen Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen präzisiert werden.

In Anbetracht dieser Umstände gilt immer noch das Prinzip der Hoffnung, dass das Bundesamt für Soziales weiterhin den Menschen in den Mittelpunkt stellt und von einer Misstrauens wieder zu einer Vertrauenskultur zurück gelangt.

Mit der Auslagerung von staatlichen Aufgaben in den privaten/halbstaatlichen Sektor sind die Rahmenbedienungen so zu setzen, dass der Missbrauch von Seiten der gesuchsstellenden Personen aber auch Versicherungsträger vermieden, verhindert und streng geahndet wird.

Die Piratenpartei Schweiz fordert die Umsetzung von kleinen Anpassungen im Vergleich zu den massiven Grundrechts-
Eingriffen. Vernehmlassungsantwort als PDF

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