Positionspapier zur Rechtsstaatlichkeit

Über den Strafprozess und die Gerichtsorganisation.

Die Piratenpartei Schweiz bekennt sich in ihrem Zweck klar zu Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Die Forderungen der Piratenpartei Schweiz zum Rechtsstaat und zur Justiz werden im Folgenden dargelegt.

Verfassungsgericht und Bundesgericht
Unabhängigkeit der Gerichte
Menschenwürdiger und fairer Strafprozess
Entschädigungen für Grundrechtseingriffe
Staatliche Aufgabe

Verfassungsgericht und Bundesgericht

Die Schweiz hat eine lange Tradition von Mehrheitsentscheidungen und Konkordanzregierungen. Sie hat aber leider eine ebenso lange Tradition von Justizschwäche und Missachtung der Grundrechte von Minderheiten und Andersdenkenden. Dies gipfelte im Genozid gegen die Fahrenden durch das Projekt „Kinder der Landstrasse“ welcher bis ins Jahr 1973 anhielt. Bis heute wurden die Verantwortlichen durch die Justiz nicht zur Rechenschaft gezogen.

Dies führt uns drastisch vor Augen, dass die Volksrechte wie Initiative und Referendum zwar die Rechte der grossen Mehrheit durchsetzen kann, aber keine Garantie für die Grundrechte von Minderheiten und Andersdenkenden darstellen. Demokratie ist nicht die Diktatur der Mehrheit sondern Freiheit, Respekt und Mitbestimmungsrechte für alle Menschen. Nur eine starke und unabhängige Justiz mit voller Verfassungsgerichtsbarkeit kann die Grundrechte aller Menschen und damit die Demokratie vor turbulenten Zeiten und den gelegentlichen Missgriffen der Mehrheit schützen.

Deshalb soll ein neu zu schaffendes Bundesverfassungsgericht die Einhaltung der in der Verfassung verankerten Grundsätze durch die Bundesgesetze, die Kantonsverfassungen und die kantonalen Gesetze prüfen. Es soll, auf Beschwerde hin, sowohl die Gesetze selbst, als auch deren verfassungskonforme Auslegung prüfen.

Die Menschenrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben sind, stellen das Fundament aller Gerechtigkeit dar. Sie sollen in diesem Land niemals wieder verletzt werden. Die von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtskonventionen sollen daher in jedem konkreten Fall dem lokalen Recht vorgehen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit von Landes- und Völkerrecht feststellt, so soll es eine Volksabstimmung ansetzen. Das Volk soll für die Zukunft zwischen der Aufkündigung des völkerrechtlichen Vertrages und der durch das Verfassungsgericht vorgeschlagenen minimalen Verfassungsänderung auswählen.

Mit der Einführung des Verfassungsgerichts sollen aber die Volksrechte keineswegs verringert werden, sondern durch die neue Durchsetzungsmöglichkeit von Verfassungsbestimmungen neuen Auftrieb erhalten. Zudem kann dann eine direkte Gesetzesinitative eingeführt werden, wobei das Verfassungsgericht die Qualität sicherstellt. Dies gibt dem Volk mehr direkten Einfluss auf die Gesetze und entlastet die Verfassung von Durchführungs- und Übergangsbestimmungen.

Das Bundesgericht wird durch die Errichtung eines Bundesverfassungsgerichts nicht etwa überflüssig, sondern soll zukünftig als Beschwerdeinstanz für alles Recht im Land zuständig sein. Es soll nicht nur die ortsunabhängige Anwendung von Bundesrecht sicherstellen, sondern auch die Anwendung von kantonalem und kommunalem Recht vollumfänglich prüfen. Fragen der Verfassungsmässigkeit soll es dem Verfassungsgericht vorlegen. Damit hätte die Schweiz erstmals für alle Verfahren eine vollwertige, unabhängige, Revisionsinstanz.

Forderungen:
• Einführung einer umfassenden Verfassungsgerichtsbarkeit
• Durchsetzbarkeit von Grundrechten und Volksrechten
• Volksabstimmung bei Konflikten zwischen Landes- und Völkerrecht
• Aufwertung der Beschwerde an das Bundesgericht

Unabhängigkeit der Gerichte

Die Gerichte sollen unabhängig und sachlich Urteilen. Daher ist die Auswahl der Richter aufgrund von Kompetenz und Neutralität, frei von politischen Einflüssen, von grosser Wichtigkeit.

Um die Unabhängigkeit der Schweizer Gerichte ist es häufig nicht gut bestellt, da sie durch das Parlament aufgrund der Parteizugehörigkeit gewählt und nach politischen Gesichtspunkten wiedergewählt werden. Die Richter sollen stattdessen für lange Amtszeiten von Beispielsweise 12 Jahren ohne Möglichkeit der Wiederwahl gewählt werden.

Damit die Gerichte den Parlamenten und Regierungen in Punkto demokratischer Legitimation in nichts nachstehen sollen sie direkt durch das Volk gewählt werden. Um Abhängigkeiten durch Wahlkampffinanzierung und einer unsachlichen verpolitisierung der Richterwahl vorzubeugen soll die Wahlwerbung auf für alle Kandidaten gleiche und kostenfreie Mittel wie öffentliche Anhörungen und ein offizielles Wahlbüchlein eingeschränkt werden. In Parlament und Regierung vertretenen Parteien soll es zudem untersagt in irgendeiner Weise für oder gegen Richterkandidaten Stellung zu nehmen.

Sicherheit bedeutet auch Rechtssicherheit; diese kann auch ein unparteiisches Gericht nur schaffen, wenn das Urteil in vernünftiger Zeit vorliegt. Straf- und Zivilverfahren vor allen Gerichten sollen in der Regel nicht länger als 3 Monate dauern und auch bei komplexen Fällen in 6 Monaten erledigt sein. Der Bund und die Kantone stellen dazu die
nötigen Ressourcen bereit.

Bei Fällen, die Fachwissen erfordern, etwa Wirtschafts- oder Computerkriminialität oder im Copyright- oder Patentwesen, Fälle mit technisch anspruchsvollen Tatwerkzeugen oder Beweisen, soll das Gericht aus einem Pool entsprechende neutrale Gutachter beiziehen. Auch in Prozessen mit Dispositionsmaxime soll das Gericht, auf Antrag einer Partei, die Gutachter auswählen. In komplexen Fällen und solchen mit gravierenden Folgen, wie etwa Fragen der Schuldfähigkeit bei Kapitalverbrechen sollen zudem mehrere, eigenständige Gutachter zusammenarbeiten.

Die Zwangsmassnahmengerichte sollen nicht länger durch Einzelrichter sondern generell mit drei Richtern besetzt sein. Bei Überwachungsmassnahmen sollen zudem entsprechende Experten beigezogen werden. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, soll ein Zwangsmassnahmengericht wo sinnvoll für ein grösseres Gebiet zuständig sein.

Sonder-, Schnell- und Standgerichte sowie Strafen ohne oder vor dem Prozess wie Rayonverbote, ungerechtfertigter oder überlanger Polizeigewahrsam verletzen die Unschuldsvermutung und sind daher zu verbieten. Alle Zwangsmassnahmen sind durch ein ordentliches, ortsgebundenes Gericht zu verhängen.

Die Militärjustiz ist eine Sonderjustiz und von Armee und Exekutive nicht genügend unabhängig und daher abzuschaffen. Die Strafverfolgung von Angehörigen der Armee ist zukünftig durch die ordentliche Justiz zu übernehmen. Der Militärstrafprozess ist durch den ordentlichen Strafprozess zu ersetzen.

Forderungen:
• Unabhängigkeit der Gerichte durch Abschaffung der Wiederwahl
• Reduktion der Prozessdauer auf ein vernünftiges Mass
• Zwangsmassnahmengericht generell mit drei Richtern
• Ersetzung der Militärjustiz durch ordentliche Gerichte

Menschenwürdiger und fairer Strafprozess

Strafverfahren und Justizvollzug dienen der Prävention von Straftaten. Oberstes Gebot für alle staatlichen Akteure ist jedoch die Sicherstellung der Menschenwürde aller Beteiligten, auch der Beschuldigten und der Verurteilten. Entwürdigende Zwangsmassnahmen wie Isolationshaft, Zwangsernährung und Brechmitteleinsatz sind der Folter
gleichzusetzen. Ihre Anwendung ist nicht nur in der Schweiz zu verbieten, sondern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann zu verfolgen, wenn sie im Ausland geschehen ist. Zudem stellt ihr Einsatz in einem Land einen absoluten Hinderungsgrund für jede Auslieferung dar.

Strafverfahren dienen der Wahrheitsfindung und der Prävention durch Gerechtigkeit. Urteilsabsprachen, sogenannte „Deals“, laufen diesem Ziel zuwider und deshalb abzulehnen. Gericht und Staatsanwaltschaft sollen weiterhin ausschliesslich der Wahrheit verpflichtet sein und die Angeklagten sollen bei Gebrauch ihres Aussageverweigerungsrechts keinerlei Nachteile befürchten müssen. Keinesfalls darf die Verurteilung
von Unschuldigen in Kauf genommen werden, um die Kosten der Beweiserhebung zu sparen.

Auch der Strafbefehl soll auf Bagatelldelikte beschränkt werden, da hier der Staatsanwalt gleichzeitig Ankläger und Richter ist. Nur auf Delikte, die bloss mit geringer Busse oder Geldstrafe von wenigen Tagessätzen bestraft werden, soll der Strafbefehl anwendung finden. Alle anderen Verbrechen und Vergehen sollen von mindestens einem Einzelrichter
beurteilt werden.

Das Recht, sich nicht selbst zu belasten, soll weiterhin auf jede Mitwirkung an der eigenen Verfolgung gelten. Der Zwang zur Herausgabe von Schlüsseln, Passwörtern oder jeglicher anderer Information ist abzulehnen. Der Verkehr mit Verteidiger darf keinesfalls überwacht oder beschränkt werden. Ebenfalls abzulehnen sind Ermittlungsmethoden
bei denen Privatpersonen auf Geheiss der Strafverfolger versuchen, Verdächtige dazu zu bewegen, sich selbst zu belasten.

Massenhafte, anlasslose Überwachung und Vorratsdatenspeicherung jeder Art ist abzulehnen. Präventive Überwachung soll nur punktuell dort und dann erfolgen, wo ein schweres Verbrechen mit grösserer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die daraus gewonnenen Daten sind nur zur Aufklärung dieser schweren Verbrechen zu verwenden und bei Nichtverwendung nach kurzer Frist vollständig zu löschen. Die gezielte Überwachung von Verdächtigen soll ausschliesslich bei begründetem Verdacht auf Anordnung des Zwangsmassnahmengerichts erfolgen. Die daraus gewonnenen Daten sind nur zur Aufklärung der in der Anordnung genannten Verbrechen zu verwenden oder bei Nichtverwendung umgehend zu löschen. Die Überwachung ist zeitlich zu begrenzen und bei Wegfall des Verdachts sofort einzustellen. Verdächtige und andere mitüberwachte Personen sind nach Abschluss der Überwachung zu darüber informieren.

Persönliche Computer und elektronische Mobilgeräte betrachten wir als Erweiterungen des Gehirns, welche für den Staat absolut tabu sein müssen. Aus diesem Grund lehnen wir nicht nur Durchsuchung und Beschlagnahme dieser Geräte, sondern insbesondere auch den Staatstrojaner ab. Der Staatstrojaner birgt zudem eine zu hohe Missbrauchsgefahr und die für eine solche staatliche Schadsoftware notwendigen Sicherheitslücken beeinträchtigen die Sicherheit aller anderen Computer und Kommunikationsgeräte. Der Staat darf nicht verlangen, dass in Computer und Kommunikationssystemen Hintertüren für die Überwachung eingebaut werden, oder die Verbreitung von besonders sicheren Systemen oder Algorithmen behindern. Staatliche Akteure dürfen Sicherheitsprobleme nicht ausnutzen, sondern müssen zu deren Behebung beitragen.

Die verdeckte Überwachung darf nicht dazu missbraucht werden, Straftaten herbeizuführen, auszulösen oder zu begünstigen. Der Einsatz von Lockspitzeln und Agent Provokateurs widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und ist zu verbieten. Verdeckte Ermittler gebrauchen ihre Tarnung ausschliesslich dazu, Verbrechen bzw. die Vorbereitung
dazu passiv zu beobachten.

Vertrauen unter Freunden, Bekannten und Nachbarn ist essentiell für unsere Zivilgesellschaft. Deshalb sollen Privatpersonen sollen nicht gezwungen werden können, aktiv an Strafuntersuchungen mitzuwirken oder solche Untersuchungen geheim zu halten. Darüber hinaus soll jeder Mensch unabhängig von Ehe und Verwandtschaft bis zu drei
gleichzeitige Vertrauensverhältnisse eingehen können, welche ihn zur Aussageverweigerung berechtigen.

Wird gegen die Grundsätze des Strafprozesses in grober Weise verstossen, etwa in dem Folter angedroht, der Verteidiger bespitzelt oder ein Lockspitzel eingesetzt wird, so ist der Beschuldigte zu entschädigen bzw. seine Strafe zu mindern. Zusätzlich muss dies strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen haben.

Forderungen:
• Unbedingte Beachtung der Menschenrechte im Strafprozess
• Keine Urteilsabsprachen
• Keine Vorratsdatenspeicherung
• Überwachung nur mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts
• Kein Staatstrojaner
• Keine Lockspitzeln und Agent Provocateur
• Kein Zwang zur aktiven Mitwirkung an Strafverfahren

Entschädigungen für Grundrechtseingriffe

Ziel von Entschädigungen für Grundrechtseingriffe ist nicht nur die Genugtuung für die Betroffenen, sondern die Verhinderung von überflüssigen, insbesondere massenhaften, Eingriffen durch prohibitiv hohe Kosten.

Die Haftentschädigung soll pro Tag für jeden Menschen unabhängig seines Einkommens und seiner Lebensumstände gleich sein und mindestens 500 Franken betragen, da die entgangene Lebenszeit inklusive Arbeitsverdienst und Stigmatisierung entschädigt werden muss. Zudem soll der hohe Betrag für den Staat einen Anreiz schaffen, die Justitz und Polizei genügend zu dotieren, um Strafverfahren zügig erledigen zu können.

Hausdurchsuchungen sollen ebenfalls unabhängig der Rechtmässigkeit entschädigt werden, wenn der Betroffene nicht verurteilt wird. Die Höhe der Genugtuung soll dabei wegen des Eindringens in den Privatbereich mehreren Tagen Überhaft entsprechen. Ausserdem soll der Staat angerichtete Schäden sofort und vollumfänglich ersetzen
müssen und Wertersatz für Beschlagnahmte Gegenstände entrichten. Dabei soll gelten, dass nach einer Durchsuchung jeder Schaden vermutungsweise dadurch entstanden ist.

Auch die Überwachung eines Menschen muss entschädigt werden, wenn dieser später nicht verurteilt wird. Dabei soll beispielsweise eine Telefon- oder Internetüberwachung, Observation oder Zugriff auf Vorratsdaten wie je ein Fünftel eines Hafttags entschädigt werden. Entschädigt werden muss aber nicht nur die Person, gegen welche die Strafuntersuchung geführt wird, sondern jede in der Überwachungsmassnahme erfasste Person.

Forderungen:
• Höhere Haftentschädigungen
• Entschädigungen bei Durchsuchung oder Überwachung Unschuldiger
• Staatshaftung für Schäden und Nutzungsausfall bei Durchsuchungen.

Staatliche Aufgabe

Heute besteht die zunehmende Tendenz, Funktionen der Justiz und Polizei zu privatisieren. Dem muss Einhalt geboten werden, denn Gewinnmaximierung und Rechtsstaatlichkeit sind derart inkompatibel, dass auch Regulierung nicht die nötige Fairness und Unabhängigkeit zu schaffen vermag.

Alle zentralen Funktionen von Prävention, Strafverfolgung, Rechtsprechung und Strafvollzug müssen der Gesellschaft dienen und in staatliche Hand bleiben. Das betrifft alle Funktionen, die für die willkürfreie Behandlung der betroffenen Menschen sorgen müssen, also nicht nur Polizisten, Staatsanwälte und Richter, sondern auch Kriminaltechnik, forensische Psychiatrie, Verwaltungsbehörden und so weiter.

Im Sicherheitssektor muss das staatliche Gewaltmonopol auf jeden Fall erhalten bleiben. Nur Beamte des Staates mit Polizeiausbildung sollen polizeiliche Aufgaben wahrnehmen und Waffen tragen dürfen. Insbesondere das Anhalten, Kontrollieren und Durchsuchen von Personen soll ausschliesslich diesen Beamten vorbehalten bleiben. Die Transportpolizei der SBB ist aufzulösen und deren Aufgaben durch die Polizeien der Kantone oder des Bundes wahrzunehmen.

Forderungen:
• Justiz bleibt staatliche Aufgabe
• Verbot von Anhaltung und Durchsuchung durch private Sicherheitsdienste
• Verbot bewaffneter, privater Sicherheitsdienste

Zurück zum Anfang

Piratenpartei Schweiz | Piratenversammlung | Update vom 30. September 2018
ersetzt Positionspapier vom 1. September 2013

Unterstütze uns!

Du findest gut, was wir machen?Spende über Twint
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.

Zahlungsverbindung:

Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
Postfinance Konto: 60-307660-3
IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
BIC: POFICHBEXXX
Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.

Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch