Einseitige behördliche Wahlwerbung vor Bundesgericht

Der Aargauer Regierungsrat ist auf die Beschwerde gegen die einseitige Parteienwerbung in der Wahlanleitung zur Nationalratswahl nicht eingetreten, weil das Problem nicht im Aargau zu lösen ist. Deshalb haben die Piratenpartei Schweiz und ihr Vizepräsident Kilian Brogli, Kandidat im Aargau, die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen.
Die Piratenpartei beanstandet die «Selbstporträts der Parteien» in der Wahlanleitung der Bundeskanzlei, da sich dort nur diejenigen Parteien präsentieren dürfen, die bereits im Nationalrat vertreten sind. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsspechung dürfen Behörden weder direkt noch indirekt in den Wahlkampf eingreifen.
Kilian Brogli, Vizepräsident der Piratenpatei Schweiz und Beschwerdeführer sagt dazu: «Wenn wir in der Schweiz einen Schritt in die Zukunft wagen wollen, müssen auch die Informationen in den staatlich finanzierten Wahlbroschüren sachlich und neutral aufbereitet werden und somit die Vielfalt der Parteien aufzeigen. Etablierten Parteien werden in der freien Medienwelt schon genug erwähnt und benötigen diesen Support nicht.»
Die Piratenpartei fordert, dass im Wahlkampf alle Parteien absolut gleich behandelt werden und will einen Grundsatzentscheid gegen einseitige behördliche Parteienwerbung erreichen. Sie hat beim Bundesgericht die Wiederholung der Nationalratswahl beantragt.

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