Die Piraten haben grosse Bedenken gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag für ein neues Überwachungsgesetz (BÜPF) und sind besorgt ob der massiven Beschneidung der Grundrechte.
Insbesondere die Anhäufung von Vorratsdaten ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Der Bundesrat ignoriert verschiedene Studien, die belegen, dass Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquoten in keiner Weise verbessert. Ausserdem gibt es gemäss Bundesamt für Statistik keine Erhebungen, die auf den Zusammenhang zwischen Vorratsdaten und Ermittlungserfolg in der Schweiz schliessen lassen. Dennoch beteuert der Bundesrat die Notwendigkeit dieser Speicherung. Auch kritisch sehen die Piraten den vorgeschlagenen Einsatz von Bundestrojanern («GovWare»). Damit wird eine weitere Möglichkeit zur Überwachung geschaffen, die sich nicht kontrollieren lässt.
«Mit dieser Vorlage wurde eine Grenze überschritten, staatliche Überwachung des persönlichen Computers ist jetzt geschaffen. Wie soll technisch sichergestellt werden, dass der Trojaner nur Daten abgreift, die zur Kommunikation genutzt werden? In der Realität wird der Trojaner entgegen der Beteuerungen Online-Durchsuchungen durchführen. Die Vorfälle in Deutschland haben das eindrücklich gezeigt.» sagt Pascal Gloor, Vizepräsident der Piratenpartei Schweiz.
Die rechtsstaatlichen Mängel sind offensichtlich. Beispielsweise stellt sich die Frage, wer tatsächlich hinter dem Computer gesessen ist, als ein Bundestrojaner eingesetzt wurde. Computer können unter mehreren Personen geteilt werden, was in Familien häufig vorkommt. Die aus der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse dürften also vor Gericht keinen Bestand haben. Ausserdem ist es euphemistisch, bei einer Liste von 70 Straftaten, inkl. Diebstahl, Sachbeschädigungen oder Doping, von einem «eng begrenzten Katalog von Delikten» zu reden.
Pascal Gloor ergänzt: «Die Überwachungsstatistik zeigt eine drastische Zunahme von Überwachungen, wo bleiben die Resultate? Ausserdem deuten die immer wieder bekannt gewordenen Vorgänge im NDB darauf hin, dass Behörden dazu neigen, auferlegte Einschränkungen zu ignorieren.»
Unterstütze uns!
Du findest gut, was wir machen?
Bitte unterstütze unsere Arbeit mit Deiner Mitgliedschaft und/oder einer Spende.
Wir freuen wir uns über einen finanziellen Zustupf!
Mit dem QR-Code kannst du über TWINT spenden.
Zahlungsverbindung:
- Piratenpartei Schweiz, 3000 Bern
- Postfinance Konto: 60-307660-3
- IBAN: CH32 0900 0000 6030 7660 3
- BIC: POFICHBEXXX
- Bei Mitgliedschaftsbeiträgen gib dies bitte im Kommentar an.
Bitte beachte, dass laut Statuten Spenden von juristischen Personen oder Privatspenden über CHF 500 pro Rechnungsjahr zwecks Transparenz veröffentlicht werden.
Bei Fragen erreicht ihr den Schatzmeister unter finance@piratenpartei.ch