Medienmitteilung – Piratenpartei Schweiz
DIE PIRATENPARTEI HAT BEIM BUNDESGERICHT ABSTIMMUNGSBESCHWERDE GEGEN DIE INTERVENTIONEN DER KONFERENZ DER KANTONSREGIERUNGEN UND VON SWISSLOS ZUGUNSTEN DES GELDSPIELGESETZES EINGELEGT. SWISSLOS BEFINDET SICH IM BESITZ
DER KANTONE UND FÜHRT DIE BEFÜRWORTER AN. DAS BUNDESGERICHT SOLL NUN KLÄREN, WELCHE MITTEL SWISSLOS FÜR DEN ABSTIMMUNGSKAMPF EINSETZT UND OB ES SICH BEI DER INTERVENTION UM VERBOTENE BEHÖRDENPROPAGANDA HANDELT.
Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz und Beschwerdefüher sagt dazu: «Es darf nicht sein, dass ein
Staatsunternehmen mit öffentliche Auftrag und für gemeinützige Zwecke bestimmten Mitteln einen Abstimmungskampf dominiert. Damit wir herausfinden können, ob dem so ist, haben wir dem Bundesgericht beantragt, die finanziellen und personellen Mittel der Kampagne von Siwsslos mittels Dokumenten und Zeugen aufzuklären.»
Die Piratenpartei setzt sich zusammen mit der Digiges, der ISOC und dem CCC gegen das Geldspielgesetz ein, weil es Netzsperren vorsieht und damit einen gefährlichen Präzedenzfall für Internetzensur schafft.
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